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Mitglied werden!

Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Vorstand legt die Anträge auf der jährlichen Mitgliederversammlung vor, über die Annahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. 

Ordentliche Mitglieder können werden:

  1. jeder Facharzt für Orthopädie
  2. jeder Facharzt für Unfallchirurgie
  3. jeder Facharzt für Orthopädie/Unfallchirurgie
  4. Assistenzärzte, die sich in der Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie/Unfallchirurgie befinden
  5. darüber hinaus können auch Personen, Körperschaften, Vereine und Unternehmen Mitglieder werden, soweit sie den Zweck der Vereinigung zu unterstützen bereit sind.

Um Mitglied der Norddeutschen Orthopäden- und Unfallchirurgenvereinigung e. V. (NOUV) zu werden, füllen Sie bitte das Aufnahmeformular Mitgliedschaft NOUV aus und senden Sie es an die angegebene Adresse.

Nutzen Sie bitte das Adressänderungsformular Mitgliedschaft NOUV, wenn sich Ihre Adresse geändert hat.